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Anreise

Einreise ins Land

Jeder Tourist benötigt einen gültigen Reisepass und eine Touristenkarte (die Touristenkarte ist bei der Fluggesellschaft am Flughafen erhältlich).

Wenn Sie vorhaben, in Kuba zu arbeiten, Geschäfte abzuschließen oder zu studieren, brauchen Sie ein Visum. Bitte wenden Sie sich an das Generalkonsulat von Kuba.

Anzahl der Flughäfen:

15 insgesamt, einschließlich 10 internationaler Flughäfen, die mehr als 85 Fluggesellschaften aus 73 Ländern versorgen; und 5 Regionalflughäfen, die Regionalcharterflüge und Lufttaxis anbieten

Häfen, die international Reisende auf eigenen Schiffen empfangen:

NORDKÜSTE
• Hemingway Marina, Havanna
• Dársena, Chapelin und Gaviota Marinas, Varadero
• Cayo Coco-Cayo Guillermo Marina, Jardines del Rey Archipelago
• Gaviota Bahía de Naranjo Marina, Provinz Holguín

SÜDKÜSTE
• María La Gorda International Tauchcenter, Provinz Pinar del Río
• Cayo Largo del Sur Marina und Punta Gorda Marina, Provinz Santiago de Cuba

Vorgehensweise für die Anreise auf dem Seeweg:

Besatzung muss vor der Ankunft in kubanischen Hoheitsgewässern – diese beginnen 12 Seelmeilen vor dem Kontinentalschelf der Insel – mit den kubanischen Hafenbehörden
über eine dieser Frequenzen Kontakt aufnehmen

Kurzwellenfrequenz (Seefunk) 2760 Nationales Küstensendenetz
KW-Frequenz (Seefunk) 2790 Touristensendenetz
UKW-Frequenz 68 Nationales Küstensendenetz
UKW-Frequenz 16 Touristensendenetz

Die Hafenbehörden werden folgende Informationen von Ihnen verlangen:
• Name der Jacht
• Flagge
• Heimathafen
• letzter Anlaufhafen
• Ankunftshafen
• Voraussichtliche Ankunftszeit
• Schiffstyp
• Schiffsfarbe
• Anzahl der Personen an Bord.

Sie müssen den Anordnungen der Hafenbehörden folgen und so lange an Bord bleiben, bis alle rechtlichen Formalitäten abgeschlossen sind.

Wenn Sie in einem Privatflugzeug nach Kuba fliegen möchten, müssen Sie ein betriebliches Genehmigungsersuchen Ihres Flugplanes in Form eines Teletex an die folgende Adresse senden:

• Régimen de Vuelos de Aeronáutica Civil de Cuba, La Habana
Telex: 51727 ACVCU

In dem Ersuchen müssen Sie Folgendes angeben:
• ob es sich um ein Privatflugzeug handelt
• Flugzeugtyp
• Zulassungsnummer und Klasse
• Abflughafen
• Name des Piloten
• voraussichtliches Datum, Ort und Zeitpunkt der Ankunft
• Ziel der Reise.

Zollabfertigung

Besucher, die gut vorbereitet sind und sich an ein paar einfache Regeln halten, sollten, sowohl bei der Einreise als auch bei der Ausreise aus Kuba, problemlos durch den Zoll kommen.

Wichtige Informationen, an die Sie denken sollten:

Nach kubanischem Zollrecht ist jegliche Einfuhr von pornografischem Material, Betäubungsmitteln, lebenden Tieren und Feuerwaffen verboten, wobei Letztere von der Organisation, die für diese Touristenmodalität verantwortlich ist, genehmigt werden können, wenn diese für den Jagdsport bestimmt sind. Jeglicher Besitz, Konsum und Handel von Betäubungsmitteln und anderen Stoffen wird bestraft, außer wenn diese für den persönlichen Gebrauch vorgesehen sind und ein dazugehöriges ärztliches Rezept vorgelegt werden kann.

Ankommende Reisende

Neben persönlichem Schmuck, Kameras und anderen Wertgegenständen dürfen Besucher Folgendes zollfrei nach Kuba mitbringen: 2 Flaschen Alkohol, eine Stange Zigaretten und bis zu 10 Kilogramm Medikamente. Geschenke bis zu einem Wert von $250 US dürfen auch mitgebracht werden. Davon sind $50 zollfrei; der Rest ist zu 100 % steuerpflichtig.

Betäubungsmittel und Feuerwaffen, außer genehmigten Jagdwaffen, dürfen nicht ins Land gebracht werden. Es gibt keine Beschränkungen in Bezug auf, wie viel Geld ein Besucher ins Land mitbringen darf, jedoch sollten Beträge über $5.000 US angemeldet werden.

Videorekorder und DVD-Spieler dürfen nach Kuba mitgebracht werden:

Der kubanische Zoll hat die Beschränkungen auf die Einfuhr von Videorekordern und DVD-Spielern nach Kuba aufgehoben. Ab 01. Mai 2007 dürfen Reisende sie ins Land einführen, unabhängig vom Typ, der Marke oder des Modells, einschließlich eingebauter Geräte.

Touristen dürfen Gegenstände zum persönlichen Gebrauch mitbringen, einschließlich Artikel (neue oder gebrauchte) die sie in vernünftigem Maße für ihren Urlaub brauchen (je nach Länge und Zweck der Reise), außerdem: Sportausrüstung, Schmuck, Fotoapparat, Camcorder, Handys, Smartphones, Laptops, MP3-Spieler, Videospiele, Haartrockner, elektrische Rasierapparate, Ferngläser, ein tragbares Radio, Kassettenrekorder, ein tragbares Musikinstrument und ein Tonaufzeichnungsgerät.

Handsprechfunkgeräte dürfen nach Kuba eingeführt werden.

Seit 20. Dezember 2007 dürfen Touristen Handsprechfunkgeräte mitbringen. Sie müssen bei der Einreise am Zoll angemeldet werden und Sie müssen sie wieder mitnehmen.

Nicht ins Land eingeführt werden, dürfen:

Betäubungsmittel, Sprengstoffe, Pornografie, jegliche Gegenstände (einschließlich Literatur) die gegen die nationale Sicherheit eingesetzt werden sollen, Tiere und Pflanzen, die dem Washingtoner Artenschutzübereinkommen unterliegen, GPS, schnurlose Telefone (für den Haushalt), die nicht in den Frequenzbändern von 40-49 MHz und 2,4 und 5 GHz arbeiten und Haushaltsgeräte: Tiefkühltruhen, Klimaanlagen, Elektroküchen und Heizkessel, Elektroöfen, Elektroduschen, elektrische Bratpfannen, elektrische Warmwasserbereiter, Bügeleisen (Reisebügeleisen sind erlaubt), Toaster und jegliche elektrischen Ersatzteile für die obigen Gegenstände.

Wenn Sie weitere Informationen benötigen und eine vollständige Liste der verbotenen Gegenstände einsehen möchten, besuchen Sie unsere Website: www.aduana.co.cu

Abfliegende Reisende

Bewahren Sie $25 CUCs (Peso convertible) in bar für Ihre Ausreisegebühr am Flughafen auf. Besucher, die aus Kuba ausreisen, dürfen Folgendes ausführen: 23 Zigarren und 1,14 l Alkohol (zwei Standardflaschen mit je 750 ml). Um andere Gegenstände auszuführen, wie z. B. Kunst und Antiquitäten, besorgen Sie sich beim nationalen Register für Kulturgegenstände eine Genehmigung. Die meisten rechtmäßigen Anbieter verfügen über solche Genehmigungen und können Ihren Kassenbeleg offiziell abstempeln.

Für die Ausfuhr von Pflanzen und Tieren aus Kuba gelten strenge Vorschriften. Das Washingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) verbietet die Ausfuhr folgender Dinge aus dem Land: heimische Flora und Fauna; lebende oder konservierte Exemplare und Artikel, die aus Teilen von gefährdeten Arten hergestellt wurden. Artikel, die von Arten hergestellt wurden, die von der CITES-Verwaltungsbehörde genehmigt wurden, dürfen jedoch ausgeführt werden.